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Leistungsphase 6 bei Innenräumen: Grundleistungen, Honoraranteil, Aufwand

Stand: 22. Oktober 2026 · Lesezeit etwa 6 Minuten

Die Leistungsphase 6 der HOAI, die Vorbereitung der Vergabe, ist bei Innenräumen mit 7 Prozent des Honorars bewertet, bei Gebäuden mit 10 Prozent (§ 34 Absatz 3 HOAI). Die Grundleistungen sind für beide gleich: Sie stehen in Anlage 10 Nummer 10.1. Dieser Beitrag gibt die Grundleistungen wieder, vergleicht die Honoraranteile und erklärt, warum die Arbeit an einem Leistungsverzeichnis für Innenräume trotzdem selten kleiner ausfällt.

Was sind Innenräume im Sinne der HOAI?

Die HOAI behandelt Gebäude und Innenräume in einem gemeinsamen Leistungsbild (§ 34 HOAI). Was Innenräume sind, sagt § 34 Absatz 2 im Wortlaut: „Leistungen für Innenräume sind die Gestaltung oder Erstellung von Innenräumen ohne wesentliche Eingriffe in Bestand oder Konstruktion.“

Typische Fälle sind der Ausbau einer Büroetage, die Neugestaltung von Praxis- oder Hotelbereichen und Ladenbau. Greift die Planung wesentlich in die Konstruktion ein, liegt eher ein Umbau des Gebäudes vor. Die Abgrenzung entscheidet über die Prozentsätze und den möglichen Umbauzuschlag.

Welche Grundleistungen gehören zur Leistungsphase 6?

Anlage 10 Nummer 10.1 HOAI nennt für die Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) diese Grundleistungen, hier im Wortlaut der Verordnung:

  1. a) Aufstellen eines Vergabeterminplans
  2. b) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf der Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  3. c) Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten
  4. d) Ermitteln der Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse
  5. e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
  6. f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche

Als Besondere Leistungen nennt die Anlage unter anderem das Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm, alternative Leistungsbeschreibungen für geschlossene Leistungsbereiche und vergleichende Kostenübersichten unter Auswertung der Beiträge anderer Beteiligter. Wird mit Leistungsprogramm ausgeschrieben, wird diese Besondere Leistung ganz oder teilweise zur Grundleistung, und die entsprechenden Grundleistungen entfallen.

Der Kern ist Buchstabe b: Leistungsverzeichnisse je Leistungsbereich mit Mengen aus der Ausführungsplanung. Die Mengenermittlung ist also ausdrücklich Teil der Grundleistung, nicht eine Zugabe.

Worauf baut die Leistungsphase 6 auf?

Die Mengen sollen nach Anlage 10 auf der Grundlage der Ausführungsplanung entstehen, also auf Plänen der Leistungsphase 5. Dazu gehören bei Innenräumen Grundrisse, Deckenspiegel, Wandabwicklungen, Details und das Raumbuch mit den Oberflächen. Die Kostenberechnung aus der Leistungsphase 3 ist der Maßstab für die Kostenkontrolle in Buchstabe e. Wer beides sauber übergibt, hat in der Leistungsphase 6 weniger offene Fragen. Fehlt eine Angabe, ist es besser, sie als offene Frage im LV zu führen, als sie zu schätzen.

Honoraranteil: Innenräume und Gebäude im Vergleich

§ 34 Absatz 3 HOAI bewertet die Leistungsphasen mit diesen Prozentsätzen des Honorars nach § 35:

Prozentsätze je Leistungsphase für Gebäude und Innenräume nach § 34 Absatz 3 HOAI
LeistungsphaseGebäudeInnenräume
1 Grundlagenermittlung2 %2 %
2 Vorplanung7 %7 %
3 Entwurfsplanung15 %15 %
4 Genehmigungsplanung3 %2 %
5 Ausführungsplanung25 %30 %
6 Vorbereitung der Vergabe10 %7 %
7 Mitwirkung bei der Vergabe4 %3 %
8 Objektüberwachung32 %32 %
9 Objektbetreuung2 %2 %

Bei Innenräumen verschiebt die HOAI Gewicht in die Ausführungsplanung (30 statt 25 Prozent) und nimmt es aus Genehmigung, Vergabevorbereitung und Vergabe. Die Leistungsphase 6 bekommt damit drei Prozentpunkte weniger als bei Gebäuden.

Ein frei gerechnetes Beispiel: Beträgt das Honorar für alle Grundleistungen 100.000 Euro, entfallen auf die Leistungsphase 6 bei einem Gebäude 10.000 Euro, bei Innenräumen 7.000 Euro. Seit der HOAI 2021 sind die Honorartafeln Orientierungswerte (§ 35 Absatz 1 HOAI); das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung in Textform (§ 7 Absatz 1 HOAI). Die Prozentsätze bleiben die übliche Grundlage, um das Honorar auf die Leistungsphasen zu verteilen.

Für Umbauten und Modernisierungen von Innenräumen kann bei durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag bis 50 Prozent in Textform vereinbart werden, bei Gebäuden bis 33 Prozent (§ 36 HOAI). Der Zuschlag gilt für das ganze Honorar, nicht nur für eine Leistungsphase.

Warum liegt der Aufwand bei Innenräumen oft höher?

Weniger Honoraranteil heißt nicht weniger Arbeit. Bei Innenräumen kommen mehrere Gründe zusammen, die die Vorbereitung der Vergabe aufwendig machen:

  • Viele Gewerke mit kleinen Mengen: Trockenbau, Putz, Maler, Fliesen, Bodenbelag, Estrich, Türen und Tischler brauchen je ein eigenes Leistungsverzeichnis, auch wenn die Summe je Gewerk klein ist.
  • Viele Oberflächen je Raum: Jede Wand und jeder Boden kann eine andere Oberfläche haben. Die Mengen hängen am Raumbuch, nicht an wenigen Regelaufbauten.
  • Bestand: Maße, Untergründe und Höhen sind oft unsicher. Was der Plan offenlässt, muss als Frage geklärt oder im LV sichtbar gemacht werden.
  • Schnittstellen in jedem Raum: Leuchten, Auslässe, Revisionsöffnungen und Installationswände verbinden Innenausbau und technische Gebäudeausrüstung. Grundleistung c verlangt, diese Schnittstellen abzustimmen.
  • Hohe Detailtiefe: Einbauten, Anschlüsse und Sonderlösungen führen zu vielen Einzelpositionen mit kleinen Stückzahlen.
  • Wechselnde Planstände: Weil die Ausführungsplanung bei Innenräumen schwer wiegt, läuft sie oft parallel zur Vergabevorbereitung. Jede Änderung trifft dann schon ermittelte Mengen.

Wie viel Aufwand das im einzelnen Büro bedeutet, hängt stark von Projekt und Arbeitsweise ab. Belastbar ist nur die eigene Zeiterfassung: Wer die Stunden je Leistungsphase erfasst, sieht, ob die 7 Prozent zum tatsächlichen Aufwand passen.

Was hilft in der Praxis?

  • Raumbuch früh anlegen: Oberflächen je Raum und Bauteil festhalten, bevor die Mengen ermittelt werden.
  • Mengen mit Rechenweg führen: Wenn jede Menge auf Raum und Wand zurückführt, lässt sich ein neuer Planstand gezielt nachrechnen statt neu.
  • Lücken sichtbar machen: Fehlende Angaben als offene Frage im LV führen, nicht als Null. Das schützt vor Nachträgen.
  • Positionsstamm pflegen: Bewährte Positionen und Vorbemerkungen je Gewerk wiederverwenden.
  • Besondere Leistungen vereinbaren: Alternative Leistungsbeschreibungen oder vergleichende Kostenübersichten sind keine Grundleistungen und können gesondert honoriert werden.

Wie bq nexus dabei hilft

Für die Grundleistung b: bq nexus bereitet aus DWG- und DXF-Plänen Raumbuch, Massenermittlung und einen LV-Vorschlag je Gewerk der KG 300 vor. Jede Menge kommt mit Rechenweg bis Raum und Wand, Lücken stehen sichtbar im LV. Ein Mensch prüft und zeichnet ab; Export als GAEB DA XML, Excel oder Word.

verfügbar LPh 6 Massenermittlung und LV · in Entwicklung LPh 7 Preisspiegel und Vergabevorschlag

Häufige Fragen

Wie viel Prozent hat die Leistungsphase 6 bei Innenräumen?

7 Prozent des Honorars nach § 34 Absatz 3 HOAI. Bei Gebäuden sind es 10 Prozent. Dafür ist die Ausführungsplanung bei Innenräumen mit 30 statt 25 Prozent bewertet.

Was gehört zur Leistungsphase 6 der HOAI?

Nach Anlage 10 HOAI: Vergabeterminplan, Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen einschließlich der Mengen aus der Ausführungsplanung, Abstimmen der Schnittstellen zu anderen Planern, Kostenermittlung aus bepreisten Leistungsverzeichnissen, Kostenkontrolle gegen die Kostenberechnung und Zusammenstellen der Vergabeunterlagen.

Gehört die Mengenermittlung zur Leistungsphase 6?

Ja. Anlage 10 HOAI nennt in der Leistungsphase 6 ausdrücklich das Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf der Grundlage der Ausführungsplanung als Teil der Grundleistung b.

Wer erstellt das Leistungsverzeichnis?

Das Leistungsverzeichnis stellt in der Regel das planende Büro in der Leistungsphase 6 auf, für die Technik die jeweiligen Fachplaner. Es kann dafür Werkzeuge und Vorlagen nutzen, die Verantwortung für Inhalt und Mengen bleibt beim Planer.

Was ist der Unterschied zwischen Leistungsphase 6 und 7?

In der Leistungsphase 6 werden die Vergabeunterlagen vorbereitet, vor allem die Leistungsverzeichnisse. In der Leistungsphase 7 wirkt der Planer bei der Vergabe mit: Angebote einholen, prüfen und werten, Preisspiegel aufstellen und Vergabevorschläge machen.

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